Teilnahmebedingungen - Rheinfels Memory
§ 1 Gegenstand
Das Gewinnspiel „Rheinfels Memory“ ist eine unbefristete Aktion der Firma
RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich
haftende Gesellschafterin der Mineralquellen und Getränke H. Hövelmann GmbH,
diese gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Hermann Hövelmann, Wilhelm
Josten und Edmund Skopyrla, Römerstr. 109, 47179 Duisburg-Walsum, und
verbundener Unternehmen (Gewinnspielveranstalter). Die Teilnahme an diesem
Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den im Rahmen der Teilnahmebedingungen
angeführten Bedingungen und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung
voraus.
§ 2 Gewinne und Gewinnvergabe
1. Im Rahmen des Gewinnspiels „Rheinfels-Memory“ können wechselnde Preise
gewonnen werden. Es wird immer für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmter
Preis als Gewinn ausgesetzt und anschließend verlost.
2. Die im Rahmen des „Rheinfels-Memory“ ausgewiesenen Preise und Gewinne können
im Original von den im Rahmen des Gewinnspiels als Preis abgebildeten
Gegenständen hinsichtlich der Farbe, der Größe, des Modells und der Form
abweichen. Werden Eintrittskarten für Fußballspiele, Konzerte oder andere
Veranstaltungen als Gewinn ausgeschrieben und verlost, so sind die An- und
Abreise zum Spielort/Veranstaltungsort, eventuell anfallende Übernachtungs- und
Verpflegungskosten, sowie sämtliche weitere Kosten, die über den reinen
Kartenpreis hinausgehen, nicht im Gewinnpreis enthalten. Bei minderjährigen
Gewinnern, die einen Veranstaltungsgewinn erzielen, müssen die
Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten für eine geeignete Begleitperson nebst
Eintrittskarte für die Veranstaltung sorgen. Auch sämtliche weiteren Kosten, die
für oder durch die Begleitperson entstehen, sind nicht im Gewinnpreis enthalten.
3. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
4. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch einen Zufallsgenerator nach Ablauf
des Zeitraums, für den ein einzelner Preis als Gewinn ausgeschrieben ist, unter
den Teilnehmern, die innerhalb von drei Minuten seit dem Spielbeginn das
„Rheinfels-Memory“ ordnungsgemäß und richtig zusammengesetzt haben. Das
abgesendete Teilnahmeformular muss richtig und vollständig ausgefüllt sein. Alle
Gewinner werden schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt.
5. Die Gewinne werden den Gewinnern kostenlos zugesendet.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die wahrheitsgemäße Angabe des
Vornamens, des Nachnamens, des Geburtsdatums, der Postanschrift, sowie der
Telefonnummer des Teilnehmers. Sofern der Gewinnspielteilnehmer über eine
E-Mail-Adresse verfügt, ist diese ebenfalls anzugeben.
2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt werden.
3. An dem Gewinnspiel dürfen nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in
Deutschland haben. Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren, Personen
unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Einwilligung ihres/ihrer
Erziehungsberechtigten. Liegt eine erforderliche Einwilligung nicht vor, ist die
Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
4. Mitarbeiter der RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG, sowie Mitarbeiter
verbundener Unternehmen, ihre Angehörigen und sämtliche am Gewinnspiel
beteiligten Personen, insbesondere die die an der technischen und/oder
organisatorischen Umsetzung/Durchführung beteiligt sind, sind von der Teilnahme
am Gewinnspiel ebenfalls ausgeschlossen.
5. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über das Onlineportal der
Internetseite www.rheinfelsquelle.de möglich.
§ 4 Datenschutzerklärung
1. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden zur Abwicklung des
Gewinnspiels elektronisch erhoben, verarbeitet (gespeichert) und genutzt. Bei
der Gewinnspielteilnahme wird zusätzlich die IP-Adresse des Teilnehmers mit dem
dazugehörigen Datum gespeichert.
2. Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten
Der Teilnehmer willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten von den
RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG, Römerstr. 109, 47179 Duisburg und
ihren verbundenen Unternehmen zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des
Gewinnspiels erhoben, verarbeitet (gespeichert) und genutzt werden dürfen. Der
Teilnehmer willigt ein, dass sein vollständiger Name, sein Geburtsdatum, seine
vollständige Anschrift, seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse und seine
IP-Adresse mit Datum erhoben, verarbeitet (gespeichert) und genutzt werden
dürfen. Ferner willigt der Teilnehmer darin ein, dass die RheinfelsQuellen H.
Hövelmann GmbH & Co. KG, Römerstr. 109, 47179 Duisburg und ihre verbundenen
Unternehmen diese Daten an sämtliche mit der Durchführung und Abwicklung des
Gewinnspiels betrauten Firmen weitergeben und verwenden dürfen. Bei
minderjährigen Personen haben die zuvor genannten Einwilligungen durch den/die
Erziehungsberechtigten zu erfolgen.
3. Diese Einwilligungserklärungen können vom Teilnehmer gegenüber den
RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG jederzeit widerrufen werden und er
kann der weiteren Verwendung der Daten jederzeit widersprechen. Unmittelbar nach
Erhalt des Widerrufs/Widerspruchs werden die personenbezogenen Daten des
Gewinnspielteilnehmers nicht mehr verarbeitet, genutzt und vernichtet.
4. Der Teilnehmer kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jederzeit von
den RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG Auskunft über seine
gespeicherten Daten erhalten.
§ 5 Teilnehmerausschluss
Die Gewinnspielveranstalter behalten sich das Recht vor, die Teilnehmer, die
falsche Angaben im Rahmen des Anmeldeformulars gemacht haben, gegen die
Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen
lassen, vom Gewinnspiel auszuschließen. Insbesondere werden minderjährige
Personen ausgeschlossen, sofern diesen die erforderliche Einwilligung und
Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Gewinnspiel fehlt.
§ 6 Sonstiges
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 15.01.2008